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SPD stoppt Gremienvorlage zur Gebührenerhöhung

Veröffentlicht am 06.12.2025 in Kommunalpolitik

Dr.Hans-Peter Rathjens

Bürgermeister Maar hat in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung die Gremienvorlage zur Erhöhung der Rosbacher Wasser- und Abwassergebühren zurückgezogen. Er sah sich hierzu aufgrund eines offensichtlichen Rechenfehlers gezwungen, auf den der SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Peter Rathjens in seinem Redebeitrag hingewiesen hatte. Zudem enthielt der vorgelegte Beschlussvorschlag zur Gebührenanpassung der Stadtwerke keinen Vorschlag für die Höhe des Kalkulationszinssatzes, wie es bei der Verabschiedung des Jahreswirtschaftsplanes der Stadtwerke angekündigt worden war.          

„Bei der routinemäßigen Neuberechnung der Gebühren“, so der SPD-Fraktionsvorsitzende, „wurde bei der Fortschreibung des Anlagevermögens aufgrund eines Formelfehlers für die Jahre 2026 und 2027 Abschreibungen addiert, statt sie abzuziehen.“ Dies hat nun zur Folge, dass diese Kennziffer höher ausgewiesen wird als bei korrekter Berechnungsweise. Der Fehler schlägt insofern erhöhend auf die Gebühren durch, da die Verzinsung des Anlagevermögens ein Kostenbestandteil der Wasser- und Abwassergebühren ist. Rechtsgrundlage hierfür ist der § 10 des Kommunalen Abgabegesetzes, das explizit eine diesbezügliche Einbeziehung vorschreibt.

„Bei der Berechnung“, erläutert Dr. Rathjens, „muss noch ein zweiter, wichtiger Faktor beachtet werden, nämlich die Höhe des Kalkulationszinssatzes selbst.“ Hier gibt es keine strengen Vorgaben des Gesetzgebers, sondern die Kommunen haben einen gewissen Spielraum. Jedoch ist völlig unstrittig, dass ein Ausreizen des Zinssatzes nach oben auch die Gebühren nach oben treibt. Durch dieses Ausreizen besteht die Gefahr, dass über fortlaufende Gewinnausschüttungen der Stadtwerke der Kernhaushalt auf geräuschlosem Wege mitfinanziert wird, ohne dass dies dem Gebührenzahler bewusst ist. Die Festlegung des Kalkulationszinssatzes ist daher aus Sicht der SPD eine politische Entscheidung und sollte auch entsprechend so diskutiert werden.

„Wir plädieren im Interesse der Gebührenzahler “, so Dr. Rathjens, „für einen Kalkulationszins für das Anlagevermögen, der den Satz für die Aufnahme von Fremdkapital nicht überschreitet, wie es aber versteckt in der der Gremienvorlage steht“.  Dieser Punkt wird in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses diskutiert.