Unsere Leitlinien 2021-2026

Und zuletzt: Ohne Geld läuft (fast) nix - für eine gute finanzielle Ausstattung der Kommune

Kommunen und Städte sind das regionale Herzstück unserer Demokratie. Hier wird Demokratie hautnah gelebt und erfahrbar. Die Auswirkungen von Bund-, Landes-, Kreis- und Gemeindepolitik spiegeln sich konkret in den Lebensverhältnissen vor Ort wider. Dabei kommt der Gemeindepolitik eine herausgehobene Bedeutung zu: Sie bestimmt, wie die ihr vom Gesetzgeber aufgetragene regionale Daseinsvorsorge ausgestaltet und im Wandel der Zeiten immer wieder neu definiert und an neue Anforderungen angepasst wird.  

Als SPD Rosbach/Rodheim fordern wir vom Bund und Land eine ausreichende Finanzausstattung,

  • die den Grundsatz „Wer bestellt, der bezahlt“ (Konnexitätsprinzip) konsequent umsetzt (z.B. bzgl. Größe der Kitagruppen und Anzahl der Betreuer),
  • die genügend Mittel für eine hohe Investitionstätigkeit vor Ort lässt und so Arbeitsplätze und Unternehmen stärkt,
  • die die Fortentwicklung des Gemeinwesen nach sozialen, demographischen und ökologischen Gesichtspunkten ermöglicht,
  • die die Aufrechterhaltung einer attraktiven öffentlichen Infrastruktur für alle Altersklassen mit einem qualitativ hochwertigen Angebot in der Kinderbetreuung und für Senioren in der Alten- und der medizinischen Betreuung sicherstellt,
  • die die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wohngebieten anerkennt und fördert und
  • die die Pandemie-bedingten Steuerausfälle - insbesondere bei der Gewerbesteuer – weitgehend ausgleicht.  

Das Thema Finanzen erstreckt sich über den gesamten Katalog der Ziele der SPD Rosbach/Rodheim. Wir stehen dabei für eine gemeinwohlorientierte Finanzpolitik, bei der sowohl die Einnahmen- als auch die Ausgabenseite betrachtet wird. Wir setzen uns aus finanzieller Sicht u. A. dafür ein, dass ...

  • die Gemeindeverschuldung der Stadt und der Stadtwerke nur dann erhöht werden darf, wenn dem langfristige Investitionen gegenüberstehen und die Bedienung der Schulden in Form von Zinsen und Tilgung sichergestellt ist, 
  • Städtische Gebühren außerhalb der Kinderbetreuung kostendeckend erhoben werden, so dass ein Gleichklang zwischen Belastung des Einzelnen und kommunaler Leistung gewährleistet ist, 
  • die Grundsteuer A und B sowie der Hebesatz für die Gewerbesteuer nicht angehoben werden,
  • die Straßenbeitragssatzung und das damit einhergehende Straßensanierungsprogramm in der jetzigen Form fortgesetzt und dann überprüft werden, sobald die neue Grundbesteuerung umgesetzt wird,
  • die Ansiedlung von attraktiven Gewerbeunternehmen und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für die Angestellten eine wichtige Aufgabe aktiver Stadtentwicklungspolitik bleibt,
  • die Entwicklung der Baugebiete "Obergärten II" und "Neubaugebiet Rodheim" parallel erfolgt,  um die in den Obergärten II gebundenen Finanzreserven in Form von städtischen Grundstücken rasch zu heben,
  • genügend Mittel für Entwicklung und Umsetzung des städtischen Klimaschutzkonzeptes mit dem Ziel einer deutlichen CO2-Reduzierung zur Verfügung stehen und ausreichend Haushaltspielräume zur Behebung und zur Vorbeugung von Waldschäden in Folge des Klimawandels geschaffen werden,
  • städtische Einrichtungen soweit möglich mit Photovoltaik-Einrichtungen zur Eigenversorgung ausgestattet werden, um die Stromkosten zu reduzieren,
  • Kindergartengebühren, soweit sie von den Eltern im U3- und Ü3-Bereich erbracht  werden, weiterhin einkommensabhängig festgesetzt werden und sich das Land bei der U3-Finanzierung zumindest mit einem Drittel beteiligt,
  • die schulische Nachmittagsbetreuung und die Jugendbetreuung nach wie vor gefördert wird und
  • eine hochwertige technische Ausstattung der freiwilligen Feuerwehren einschließlich der Gebäude sichergestellt ist und den Anforderungen der Zeit angepasst wird