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Rückzahlungsschock für den Rosbacher Haushalt – dank SPD-Anträge aber bewältigbar

Veröffentlicht am 12.05.2025 in Kommunalpolitik

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Dr.Hans-Peter Rathjens

Laut der Mitteilung des Magistrats zur Stadtverordnetenversammlung am 6. Mai 2025 kommen auf die Stadt Rosbach aufgrund eines Finanzgerichtsurteils erhebliche Rückzahlungsverpflichtungen an einen Steuerpflichtigen zu. Dies war zwar schon bekannt, jedoch nicht die tatsächliche Höhe. Das von der Stadt beauftragte Steuerbüro kam in seinen Berechnungen nunmehr zu einer Gesamtsumme von rund 3,8 Mio. €, was eine erhebliche Belastung der städtischen Finanzen darstellt. Dieser Betrag resultiert aus zu viel gezahlter Gewerbesteuer aus den Jahren 1998 bis 2003 in Höhe von knapp 1,8 Mio. € sowie darauf zu zahlender Zinsen von ca. 2 Mio. €.

„Die Zahlen“, so der SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Peter Rathjens, „haben mich tief geschockt.“ Auf Basis der von Bürgermeister Maar in den städtischen Gremien dargelegten Zahlen lag der „Worst-Case“ nach Berechnungen des Haushaltsexperten bei 3,5 Mio. €, der jetzt noch einmal deutlich übertroffen wurde.  Die zunächst für die Jahre 1998 bis 2003 genannte Rückzahlungssumme ist nach Angaben des Steuerbüros um 300 Tsd. € nach oben zu korrigieren, was sich aufgrund des Zinseffektes in einer deutlich höheren Endsumme widerspiegelt. Natürlich müsse die Stadt jetzt prüfen, wie es zu dieser Abweichung gekommen ist und ob nicht ein Fehler des Finanzamtes vorliege. Wirklich endgültige Zahlen liegen damit immer noch nicht vor.

„Ich bin heilfroh“, so Rathjens, „dass dank der SPD-Anträge eine massive Erhöhung der Grundsteuer B auf jeden Fall vermieden werden kann.“  Um eine Rückzahlung in Höhe von 3,8 Mio. € in den nächsten Wochen allein durch die Grundsteuer B zu bewältigen, hätte diese von 429% auf knapp 1080% angehoben, also deutlich mehr als verdoppelt, werden müssen. Die gesetzliche Regelung sieht nämlich vor, dass die Rückzahlung unmittelbar zu erfolgen hat und jeder Zeitverzug zu noch höheren Zinsen führt.

Um einen solchen Beitragsschock für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden, hatte die SPD-Fraktion die sog. „Sparschweinlösung“ ins Spiel gebracht, die vom Parlament mehrheitlich angenommen wurde.   Der Verwaltung wurde die Möglichkeit eingeräumt, ein bei der Gründung an die Stadtwerke gewährtes Darlehen in Höhe von gut 2,1 Mio. € zu kündigen, ohne dass dies aufgrund der Kreditkonditionen eine Gebührenerhöhung beim Wassergeld und den Kanalgebühren nach sich zieht. Ferner können zusätzlich aus dem Gewinnvortrag der Stadtwerke bis zu 2 Mio. € an den Kernhaushalt ausgeschüttet werden. Damit ergibt sich ein Finanzvolumen von maximal 4,1 Mio. €.

„Das war“, so der SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Rathjens, „vorausschauende Kommunal- und seriös kalkulierte Finanzpolitik, die sich nun für alle Bürgerinnen und Bürger bezahlt macht“.