Pressemitteilung - „Förderung von Kindertagespflegepersonen"

Veröffentlicht am 07.07.2022 in Kommunalpolitik

Gut gedacht ist noch lange nicht gut gemacht - oder: Wie man für Unmut bei städtischen Erzieherinnen und Erziehern sorgt 

Die Rosbacher SPD kritisiert den jüngsten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21. Juni 2022, selbständige Kindertagespflegepersonen mit 100 € monatlich pro betreutem Kind zu fördern.

Nach Einschätzung der Genossen wurde ohne erkennbaren Grund darauf verzichtet, in einer beratenden Ausschusssitzung Alternativen zu prüfen, um zu einer kostengünstigeren und effektiveren Lösung für die Stadt zu kommen.  Auch wurde versäumt, die Kinderbetreuung ganzheitlich zu betrachten und eine Kampagne zur Gewinnung von Fachkräften zu starten.

„Der gemeinsame Antrag von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FWG“, so der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Peter Rathjens, „kostet zunächst einmal, und zwar 30 Tsd. € im Jahr, ohne dass es unmittelbar zu Einsparungen an anderer Stelle kommt.“

Derzeit werden in Rosbach 25 Kinder in der Kindertagespflege betreut, was also bei 100€ Förderung pro Kind 2.500 € pro Monat und 30.000 € pro Jahr Belastung des Stadtsäckels für das Jahr bedeute. Über eine Wahlperiode von fünf Jahren summiert sich dies zu 150.000 €.

„Damit“, so der Fraktionsvorsitzende“, „ist im Vergleich zur aktuellen Situation noch keine zusätzliche Pflegekraft gewonnen oder auch nur ein weiterer Platz geschaffen worden.“

Kritisch sieht die Rosbacher SPD auch die Verschiebung im Gehaltsgefüge zwischen städtischen Erzieherinnen und selbständigen Kindertagespflegepersonen. Um als Kindertagespflegeperson in Stufe 1 tätig zu werden, muss der erste Teil einer Grundqualifizierung absolviert werden und eine Pflegeerlaubnis des Wetterauskreises vorliegen. Voraussetzung für die Einstufung in die höhere Gruppe 2 ist darüber hinaus die Qualifizierung von 160 Unterrichtseinheiten nach dem DJI-Curriculum mit der Zertifizierung „Qualifizierte Kindertagespflegeperson“. 

Eine staatlich anerkannte Erzieherin, die von der Stadt beschäftigt wird, hat hingegen eine deutlich längere, nämlich drei- bis fünfjährige Ausbildung durchlaufen. „In der Gruppe 1 bedeutet die Umsetzung des Antrages“, rechnet Rathjens vor, „bei einer Betreuung von fünf Kindern zwischen 35 und 40 Stunden pro Woche ein monatliches Gehaltsplus von rund 23% und in der Gruppe 2 von 13%.“  Die städtischen Erzieherinnen gingen hingegen leer aus, was verständlicherweise zu Unmut bei den Fachkräften in einer eh schon angespannten Personallage führen könne. „Eine Wertschätzung der städtischen Mitarbeiter sieht anders aus.“

Mit seiner Satzung zu Kindertagespflegepersonen, die seit dem 1. Mai in Kraft ist, berücksichtigt der Wetteraukreis im Übrigen bei den Geldleistungen die Unterschiede in der Qualifizierung und unterscheide zwischen Selbständigkeit und Angestelltenverhältnis.      „Wir hätten gerne“, schließt der SPD-Fraktionsvorsitzende, „die Gesamtthematik unter der Überschrift „Was muss zur Stärkung der Rosbacher Kinderbetreuung getan werden“ im Haupt- und Finanzausschuss besprochen.“  Dass diese Forderung berechtigt ist, zeigt auch der jüngst vorgelegte Kinderbedarfsplan.  Dort heisst es, versehen mit einer roten Ampel: „Eine Kampagne zur Fachkräftegewinnung muss so schnell wie möglich gestartet werden.“