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Kein Verständnis: Haushaltseinbringung scheitert an Terminproblemen

Veröffentlicht am 17.12.2025 in Kommunalpolitik

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Dr.Hans-Peter Rathjens

Die Rosbacher SPD Fraktion zeigt sich enttäuscht und überrascht, dass Bürgermeister Maar in seiner Funktion als Kämmerer den Haushaltsentwurf 2026 nicht in die Stadtverordnetenversammlung am 9. Dezember eingebracht hat. Als Begründung führte Maar in Beantwortung einer Kleinen Anfrage der SPD aus, dass der Magistrat wegen Terminschwierigkeiten keine Zeit gefunden habe, die Haushaltssatzung zu beraten und eine Empfehlung an das Parlament auszusprechen.

„Dies war“, so der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Peter Rathjens, „schon für die Mehrheit der Stadtverordneten eine faustdicke Überraschung“. Die Beratung der Haushaltssatzung 2026 im Magistrat war für den 26. November im Zuge einer regulär terminierten Sitzung geplant. Die Beratung stand aber – so Bürgermeister Maar - nicht auf Platz eins der Tagesordnung, sondern war weiter deutlich nach hinten gerutscht. Aufgrund der zeitintensiven Abarbeitung der anderen Punkte entfiel dann die Diskussion.

„Selbstverständlich“, so der Fraktionsvorsitzende, „muss der Haushaltsentwurf zu Beginn und nicht erst im späteren Verlauf einer regulären Magistratssitzung ausführlich besprochen werden“. Besser sei es sogar, schon im Vorfeld einen Sondertermin zu vereinbaren, um unter Beteiligung der Finanzexperten der Verwaltung das fast 400-seitige Zahlenwerk nach allen Seiten hin abzuklopfen. Aufgrund der Ankündigung von Maar, dass wegen der schwierigen Finanzlage eine Erhöhung der Grundsteuer nicht zu vermeiden sei, sind auch Kürzungen bei den Ausgaben in Betracht zu ziehen.  

Aller Voraussicht nach wird der Haushaltsentwurf erst in der Januar-Sitzung des Stadtparlaments eingebracht, so dass eine Verabschiedung frühestens Ende Februar möglich ist – dem letzten Sitzungstermin der Wahlperiode. Damit muss Rosbach mit Beginn 2026 zu einer vorläufigen Haushaltsführung nach § 99 HGO übergehen. So darf die Stadt Steuern, deren Sätze für jedes Haushaltsjahr festzusetzen sind, nur nach den Sätzen des Vorjahres erheben.

„Wichtig ist“, schließt Dr. Rathjens, „dass der Magistrat zügig mit den Beratungen beginnt, damit die Rosbacher bald Klarheit haben, welche Belastungen auf sie zukommen.“ Dies sei ein Gebot der Fairness auch in Anbetracht der anstehenden Kommunalwahl im März.