SPD Rosbach/Rodheim für den Erhalt der Betreuungsqualität

Veröffentlicht am 28.10.2014 in Kommunalpolitik

Mindestverordnung, Mindestpersonalbedarf, Fachkraftfaktor, Betreuungsmittelwert, Ausfallzeiten und Leitungsfreistellung. Mit diesen und ähnlichen Begriffen beschäftigte sich der Vorstand der SPD Rosbach/Rodheim im Rahmen seiner letzten Vorstandssitzung in der vergangenen Woche. Hintergrund der Diskussion war das hessische Kinderförderungsgesetz – kurz KiFöG –,das seit 01.01.2014 die Mindeststandards für die Betreuung von Kindern im Land Hessen regelt.

Im Rahmen der Sitzung stellte Christian Stengel, Vorsitzender der SPD Rosbach/Rodheim zunächst die wichtigsten Eckpfeiler des KiFöG zusammen. Nach seinen Worten „regelt das KiFöG nur die absoluten Mindestvoraussetzungen, die die Betreuungseinrichtungen in Rosbach erfüllen müssen, um eine Betriebserlaubnis zu erhalten.“ So würde nach dem KiFöG der Mindestbedarf an Fach- undfachfremdem Personal durch einen Betreuungsschlüssel festgelegt, der sich nicht an der Gruppengröße sondern an der Gesamtzahl der Kinder orientiere.


Weiterhin stellte Stengel klar, dass die durch Urlaub und Krankheit bedingten Verfügungszeiten mit einem zu geringen Stundenkontingent veranschlagt seien. Mittelbare pädagogische Aufgaben wie Leitung, Fortbildung, Elterngespräche und interne Abstimmungen würden durch das KiFöG zudem gar nicht berücksichtigt und sollten gemäß hessischem Kindergartenrecht durch den Träger der Einrichtung und damit durch die Stadt Rosbach selbst festgelegt werden. Dabei stelle gerade die Freistellung der Kindergartenleitungen eine wichtige Voraussetzung für den reibungslosen Betrieb der Einrichtung dar.

Stengel verwies in seinen Ausführungen auf eine Studie von Prof. Dr. Neuss von der Justus Liebig Universität in Gießen, die dem durch hessische Landesregierung eingebrachten KiFöG ein vernichtendes Urteil ausspreche. Nach Neuss werden sämtliche wissenschaftlichen Studien zur Kinderbetreuung „ignoriert“: Zudem werde die Attraktivität des Berufsbildes Erzieher/-in durch die Erlaubnis, fachfremdes Personal für die Betreuung einzustellen, nachhaltig geschwächt. Außerdem würden nach Prof. Dr. Neuss die über Jahre diskutierten, gestiegenen Anforderungen an die frühkindliche Bildung vollständig außer Acht gelassen und die pädagogische Qualität insgesamt deutlich gesenkt.

In der anschließenden Diskussion wurden die einzelnen Konsequenzen des KiFöG auf eine Gemeinde wie Rosbach ausführlich diskutiert. Man war sich dabei schnell darüber einig, dass die deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegenden Finanzzuweisungen des Landes Hessen an die hessischen Kommunen nicht auf Kosten des Fachpersonals, der Eltern und vor allem der Kinder gehen dürfte. Es müsse dabei insbesondere auch darauf geachtet werden, dass den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtungen genügend Zeit eingeräumt wird, ihre über die eigentliche pädagogische Arbeit hinausgehenden Aufgaben hinreichend gut erfüllen zu können. Und auch wenn das Konnexitätsprinzip, wonach an die Gemeinden überwiesene Aufgaben durch den "Auftraggeber" zu bezahlen sind, durch Landesvorgaben immer weiter ausgehöhlt würde, dürfen gerade die jüngsten Hessen für diese Fehlentwicklung nicht bestraft werden.

Die SPD müsse sich im Rahmen der Haushaltsberatungen dafür einsetzen, die gute Qualität in den Rosbacher Betreuungseinrichtungen weitestgehend ohne Stellenstreichungen zu erhalten und die personelle Ausstattung an den Bedürfnissen und nicht an den Mindestanforderungen auszurichten.

Herbert See
Pressesprecher der SPD Rosbach/Rodheim

Christian Stengel
Vorsitzender der SPD Rosbach/Rodheim