Mitglieder der Fraktion der SPD Rosbach/Rodheim vor dem entkernten Bau des neuen Kinderhauses Bergstraße Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosbach, der Haupt- und Finanzausschuss sowie die Elternvertreter haben sich in den letzten Wochen und Monaten intensiv mit der Frage beschäftigt, wie das Haushaltsdefizit verringert und eine gerechte Verteilung von Lasten erfolgen kann. Dabei wurde von den politischen Gremien beschlossen, dass rund 170.000€ des sich auf rund 1,7 Mio. Euro belaufenden Haushaltsdefizits der Stadt Rosbach durch Erhöhung der Kindergartengebühren aufgefangen werden sollen. Ferner wurde beschlossen, dass 60% hiervon durch Gebührenerhöhungen im Bereich der Unterdreijährigen (U3) und 40% durch Erhöhungen im Bereich der Überdreijährigen (Ü3) zu realisieren sind.
Der folgende Artikel soll die Meinung unserer Fraktion widerspiegeln und Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde zu Diskussion der Modelle einladen.
Sachstand und Meinung der SPD Rosbach/Rodheim
Der Haushalt der Stadt Rosbach weist im Bereich der Kinderbetreuung eine Kostenunterdeckung in Höhe von rund 3,3 Mio. Euro aus, die letztendlich von allen Einwohnern der Stadt Rosbach zu tragen ist; dies bedeutet, dass jeder Bürger Rosbachs den Bereich der Kinderbetreuung mit ca. 300€ subventioniert. Dabei werden sowohl der U3-Bereich als auch der Ü3-Bereich bezuschusst, wobei der Zuschuss zum U3-Bereich aufgrund des erhöhten Personalaufwandes deutlich größer ausfällt. Aus diesem Grund gibt es objektiv keine Quersubventionierung zwischen Ü3 und U3, d.h. die Aufteilung der Gebührenerhöhung ist in erster Linie auch eine politische Entscheidung.
Studien z.B. vom Institut der Wirtschaft in Köln belegen, dass gerade Kinder aus den einkommensschwächeren Schichten im Besonderen von der U3-Förderung profitieren. Gleichzeitig würde eine zu starke Erhöhung der Gebühren im unteren U3-Bereich mittelfristig de facto zu einer Abschaffung von U3 für Gering- und Durchschnittsverdiener führen. Dies kann nach Ansicht der SPD Rosbach/Rodheim von keinem gewünscht sein.
Die SPD Rosbach/Rodheim favorisiert daher ein Modell mit neuen, gespreizten Staffelstufen, bei dem der Anteil an den zu verteilenden 170.000€ mit dem Gehalt stärker ansteigt. Die derzeitige Einkommenshöchstgrenze in Höhe von 6.200€ ist vor allem vor dem Hintergrund der in der Regel geltenden Steuer-Splittingtabelle zu niedrig angesetzt, da Personen mit höheren Gehältern hierdurch in vielen Fällen deutlich geringere Nettobeiträge zahlen müssen.
„Gerechtigkeit" bedeutet vor allem soziale Gerechtigkeit und damit auch Chancengleichheit für alle Kinder. Dabei darf es keine Rolle spielen, ob diese aus wohlhabenden oder weniger wohlhabenden Haushalten stammen. Insofern ist es nach Ansicht der SPD erforderlich, einen größeren Sozialausgleich durch eine Neustaffelung der Gebühren für die Kinderbetreuung zu erreichen. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund der höheren steuerlichen Absetzbarkeit der Gebühren durch Besserverdiener.
Insgesamt ist es Aufgabe der Politik, die Gebühren derart festzulegen, dass die Kinderbetreuung nicht nur im Ü3- sondern auch im U3-Bereich für alle Bürgerinnen und Bürger bezahlbar bleibt.
Beachten Sie hierzu bitte auch folgende Hintergrundinformationen.
Die SPD Rosbach/Rodheim hat in angehängtem Dokument das aktuelle Gebührenmodell, ein Vergleichsmodell ohne Neustaffelung sowie den SPD-Vorschlag eines Solidarmodells dargestellt. Sie lädt alle Bürgerinnen und Bürger dazu ein, sich weiterhin an der Diskussion zu beteiligen und die eigene Meinung zu formulieren. Nutzen Sie hierzu bitte untenstehende Kommentarfunktion oder die Facebookseite der SPD Rosbach/Rodheim.
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Christian Stengel
Vorsitzender der SPD Rosbach/Rodheim