SPD Rosbach fordert kommunale Wärmeplanung

Veröffentlicht am 15.05.2023 in Kommunalpolitik

Die SPD Rosbach hat für die Stadtverordnetenversammlung am 16. Mai einen Antrag zur kommunalen Wärmeplanung eingebracht. In Hessen sind ab dem 29.November 2023 Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern zur Entwicklung, Aktualisierung und Veröffentlichung einer Wärmeplanungsstrategie verpflichtet. Diese Verpflichtung resultiert aus dem Hessischen Energiegesetz, das schon 2012 verabschiedet und Ende 2022 aktualisiert wurde. Gemeinden unter 20.000 Einwohnern können eine kommunale Wärmeplanung auf freiwilliger Basis vornehmen, wofür sich die Rosbacher SPD einsetzt. 

„Kommunale Wärmeplanung“, so der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Peter Rathjens, „ist ein wichtiger Baustein des Klimaschutzes und darf keine Frage der Gemeindegröße sein.“  Leitidee des Hessischen Energiegesetzes ist die schrittweise Ausrichtung der Kommunalpolitik hin zu einer klimaneutralen Stadtentwicklung. Aus Sicht der Rosbacher Genoss:innen gibt es hierbei keinen Königsweg. Die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten sind zu beachten, so dass der Transformationspfad hin zu einem treibhausgasneutralen Gebäudebestand wirtschaftlich zu vertreten ist und von allen Akteuren in der Stadt auch mitgetragen werden kann. In einem ersten Schritt ist jedoch eine Menge Vorarbeit für eine gesicherte Datengrundlage zu leisten:  Wichtige Teile einer solchen Bestandsaufnahme sind der Aufbau der aktuellen Wärmeversorgung und, vor allen Dingen, die Feststellung des energetischen Zustandes sämtlicher Gebäude, also der Wohn-, Betriebs- und öffentlichen Gebäude. Mit Blick nach vorne sind zukünftige Wärmebedarfe sowie die lokalen Potenziale aus Abwärme und erneuerbaren Energien zu ermitteln.

In Anbetracht einer solchen Aufgabenstellung wird die Gemeinde auf Expertise von außen angewiesen sein, was die Finanzen der Stadt zusätzlich belasten wird. Allerdings besteht für Kommunen, die freiwillig eine Wärmeplanung durchführen, die Möglichkeit der Unterstützung durch Fördermittel seitens des Bundes und des Landes. Es lohnt sich daher, schnell zu handeln: Bis zum 31. Dezember 2023 beträgt die bundesweite Förderquote 90%, danach nur noch 60%. Erfreulicherweise ist keine Förderhöchstsumme festgesetzt. Eile ist auch geboten, da fachkundige externe Dienstleister von den zur Wärmeplanung verpflichteten Kommunen stark nachgefragt werden. Um die Kosten möglichst gering zu halten, sind nach Ansicht der Orts-SPD auch Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Gemeinden auszuloten.

„Ziel unseres Antrages“, schließt der Fraktionsvorsitzende, „ist eine bezahlbare Wärmeversorgung bei gleichzeitig hohem Klimaschutz.“