Scharfe Kritik des des Hessischen Städte- und Gemeindebundes am kommunalen Finanzausgleich

Veröffentlicht am 05.05.2015 in Kommunalpolitik

In einer Pressemitteilung unter der Überschrift "Land kürzt den Kommunen auf Dauer 1 Milliarde. Euro - CDU-Finanzminister erzwingt Erhöhungen kommunaler Steuern" erneuern der Hessische Städte- und Gemeindebund sowie der hessische Städtetag ihre zum Teil heftige Kritik am Entwurf des neuen kommunalen Finanzausgleichs (KFA( der Schwarz-Grünen Landesregierung.

Für sie steht KFA nicht, wie gerne von der Landesregierung postuliert, für "Klar – Fair – Ausgewogen" sondern sollte eher mit "kein – finanzielles – Auskommen" ausgeschrieben werden.

"Das Land setzt trotz des Alsfeld-Urteils des Hessischen Staatsgerichtshofs seinen Weg fort, die Kommunen im Finanzausgleich finanziell unzureichend auszustatten." Mit dieser Einschätzung haben die Präsidenten des Hessischen Städtetages Oberbürgermeister Bertram Hilgen und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, Bürgermeister a.D. Karl-Heinz Schäfer den Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen kritisiert.

Durch das Alsfeld-Urteil wurde das Land gezwungen, den Kommunalen Finanzausgleich am Bedarf der Kommunen auszurichten. Es sollte eine finanzielle Mindestausstattung garantieren, auf deren Grundlage die Kommunen in die Lage versetzt werden, zumindest ihre Pflichtaufgaben und einen Teil freiwilliger Aufgaben wahrnehmen zu können.

„Für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten finanziellen Mindestausstattung ist auch eine realitätsgerechte Bedarfsanalyse erforderlich“, interpretiert Hilgen die Entscheidung des Staatsgerichtshofs. Eine solche Bedarfsanalyse sei jedoch bezüglich der kommunalen Ausgabenseite nicht erfolgt. „Vielmehr unterstellt das Land den Kommunen in fast allen Bereichen ein unwirtschaftliches Handeln und rechtfertigt damit seine Kürzung der anzuerkennenden Ausgaben um rund 1 Milliarde Euro“, führt Hilgen weiter aus. „Das Land hat bisher seine Annahme, hohe Ausgaben würden ein Indiz für unwirtschaftliches Handeln darstellen, weder begründet noch mit Belegen untermauert. So kann es den durch das Urteil aufgestellten Anforderungen nicht gerecht werden.“ Diese Unterstellung ist laut Schäfer mit allem Nachdruck zurückzuweisen.

Gleiches gilt auch hinsichtlich der unterstellten kommunalen Einnahmen. Schäfer: „Der CDU-Finanzminister geht hier von hohen Einnahmen aus, ohne die tatsächlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Hierdurch sind die Städte und Gemeinden zu Steuererhöhungen gezwungen. Dies ist weder kommunal- noch wirtschafts- oder gar mieterfreundlich“. Zusammenfassend ist festzustellen, dass zwischen 400 und 600 Millionen Euro im KFA für eine bedarfsgerechtes Handeln der Kommunen fehlen.

„Wenn das Land von oben zu wenig Geld in das System gibt, kann unten bei den Kommunen keine ausreichende und gerechte Verteilung der Mittel erfolgen. Klar – Fair – Ausgewogen, dieses euphemistische Postulat des Landes für den Gesetzentwurf müsste eigentlich `kein – finanzielles – Auskommen´ lauten. Der Gesetzentwurf gefährdet damit die lokale Demokratie und muss dringend im Landtag nachgebessert werden!“

Die aktuelle Pressemitteilung vom April 2015 kann unter

http://www.hsgb.de/pressemitteilungen/land-kuerzt-den-kommunen-auf-dauer-1-milliarde-euro-cdu-finanzminister-erzwingt-erhoehungen-kommunaler-steuern-1429105361

abgerufen werden. Eine weitere Pressemitteilung vom Januaer 2015 findet sich unter

http://www.hsgb.de/pressemitteilungen/kommunaler-finanzausgleich-vorschlaege-des-landes-nicht-zustimmungsfaehig-1423141232

Autor der Pressemitteilungen: Hessischer Städte- und Gemeindebund

Herbert See
Pressesprecher der SPD Rosbach/Rodheim