Kumulieren und Panaschieren

Einführung

Seit rund 20 Jahren gilt ein neues Wahlrecht. Zwei Worte stehen für die wichtigsten Neuerungen, die für die Wahlen der Ortsbeiräte, Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage gelten: Kumulieren und Panaschieren.

Kumulieren und Panaschieren

Flyer Bild
Flyer zum Wahlverfahren

Beim Kumulieren kann die Wählerin oder der Wähler bestimmten Kandidatinnen und Kandidaten bis zu 3 Stimmen geben. Das erhöht deren Chance, ein Mandat zu bekommen.

Panaschieren bedeutet, dass die Wählerin oder der Wähler seine Stimmen auf mehrere Listen verteilen und so Kandidatinnen und Kandidaten unterschiedlicher Parteien und Wählergruppen wählen kann.

Zudem ist es möglich, Kandidaten bzw. Kandidatinnen von der Liste zu streichen und durch ein Kreuz den gesamten Listenvorschlag z.B. der SPD zu wählen. Alle Infos zum Kumulieren und Panaschieren können auch noch einmal im SPD-Faltblatt "Richtig Wählen" (pdf) nachgelesen werden.

 

Dokumente

SPD-Faltblatt "Richtig Wählen" (pdf) Quelle: www.spdhessensued.de